Ein Flug für 89 Euro. Ein Häkchen zu viel gesetzt. Und plötzlich ist man Mitglied in einem Klub, in dem man nie Mitglied sein wollte. So beginnt bei vielen die Geschichte mit Opodo Prime. Und so, sagt das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV), endet sie meistens nicht. Wer sein Prime-Abo fristgerecht widerruft, erwartet eigentlich sein Geld zurück. Nach Auffassung des ZEV passiert genau das aber häufig nicht. Stattdessen rechnet der Kundenservice nach: Ihr habt ja schon einen Rabatt bekommen. Der wird jetzt abgezogen. Fertig.
Die Rechnung, die keiner versteht
Aus 119,99 Euro werden plötzlich nur noch 73,97 Euro Rückzahlung. Der Rest? Angeblich bereits durch den Prime-Rabatt verbraucht. Genau das hält das ZEV für rechtswidrig. Wer ein Abo fristgerecht widerruft, hat Anspruch auf sein Geld. Ganz. Nicht auf das, was übrig bleibt, nachdem sich der Konzern selbst bedient hat.
Ein Unternehmen darf bei einem fristgerechten Widerruf nicht einfach Geld behalten. Dafür gelten enge Voraussetzungen. Kunden müssen ausdrücklich verlangen, dass die Leistung sofort beginnt, und klar darüber informiert werden, welche Folgen das für den Widerruf hat. Das ZEV hat sich die Buchungsstrecke von Opodo und eDreams angeschaut. Beides: Fehlanzeige. Ende Juni ist deshalb die Klage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingegangen.
Kein Ausrutscher, sondern Geschäftsmodell
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Gerichte mit dem Prime-Modell beschäftigen. Der Bundesgerichtshof hatte dem Konzern schon einmal in die Bücher geschaut: Wer mit einem rabattierten Prime-Tarif lockt, muss die Abo-Kosten von Anfang an sichtbar machen. Auch damals ging es um dasselbe Prinzip. Transparenz, die im Kleingedruckten verschwindet.
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Der Grund, warum das kein Randthema ist: 72 Prozent des Konzernumsatzes von eDreams ODIGEO stammen mittlerweile aus dem Prime-Geschäft. 7,8 Millionen Mitgliedschaften weltweit, Tendenz zweistellig wachsend. Prime ist nicht mehr Zusatzgeschäft. Prime ist der Konzern. Und Opodo.de ist dabei der deutsche Hebel: Laut Similarweb-Daten 2,2 Millionen Besuche pro Monat, größer als der direkte Wettbewerb von fluege.de oder swoodoo.

Sammelklage gegen Opodo
Auf Nachfrage von inside digital teilte das ZEV mit, das Klageregister beim Bundesamt für Justiz sei „noch nicht eröffnet“, weshalb aktuell keine Teilnehmerzahlen genannt werden könnten. Das Interesse zeige sich aber jetzt schon: über 150 Anmeldungen zum eigenen News-Alert innerhalb weniger Tage, dazu „zahlreiche Verbraucherbeschwerden“.
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Noch können sich Betroffene der Sammelklage nicht anschließen, weil das Klageregister nicht eröffnet ist. Wer betroffen ist, kann sich aber bereits beim ZEV vormerken lassen. Denn aus einem vermeintlichen Flug-Schnäppchen könnte am Ende doch noch ein Fall für das Gericht werden.
Was Opodo hätte tun können
Kunden fragen, ob der Rabatt sofort gelten soll. Klar sagen, was das fürs Widerrufsrecht bedeutet. Zwei Sätze im Bestellprozess. Stattdessen steht jetzt ein Gericht in Hamburg zwischen dem Konzern und seinen 73,97 Euro, die eigentlich 119,99 waren.
