Vor einigen Wochen zündete die Europäische Union die nächste Eskalationsstufe in Sachen Fahrerassistenzsysteme. Bereits seit Juli 2024 sind zahlreiche technische Helfer für alle Neuwagen EU-weit vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem Notbrems- und Rückfahrassistenten, Müdigkeits- sowie Tempowarner, Notbremslichter, Notfall-Spurhalteassistenten, Unfalldatenspeicher sowie – was viele nicht wissen – eine Schnittstelle zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. Seit Juli 2026 greift nun ein weiterer Teil des Maßnahmenpakets. Dabei lassen sich vor allem zwei neue Assistenzsysteme hervorheben.
Zwei neue Fahrerassistenzsysteme
Wenn du dir ab Juli 2026 einen Neuwagen zulegst oder einige Jahre wartest und erst anschließend dein Auto umtauschst, dann dürfte dein nächster Pkw mit großer Wahrscheinlichkeit gleich mehrere neue Assistenzsysteme an Bord haben. Den Anfang macht dabei ein erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem.
Ablenkungs-Warner
Ab sofort ist das sogenannte „Advanced Driver Distraction Warning“-System (ADDW) Pflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Hinter der Bezeichnung verbirgt sich meistens eine Infrarotkamera, die Kopfhaltung und Augenbewegungen kontinuierlich erfasst. Ist der Fahrer abgelenkt, kommt es zu einer optischen, akustischen oder haptischen Warnung. Und zwar innerhalb von sechs Sekunden bei Geschwindigkeiten zwischen 20 und 50 km/h. Sowie nach dreieinhalb Sekunden ab 50 km/h.
Nun könnte man die verpflichtenden Assistenzsysteme als unnötige und störende Maßnahme abstempeln. Doch zumindest in Teilen hat die Praxis bereits das Gegenteil bewiesen. Laut Angaben des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) verursachen Autos mit Notbremsassistenten zehn Prozent weniger Kfz-Haftpflichtschäden. Nur geht die Kritik beim ADDW über das übliche Nörgeln hinaus. Schließlich beobachtet eine Kamera die ganze Fahrt über sämtliche Bewegungen. Folglich warnen Kritiker vor Einschränkungen der Privatsphäre.
Dabei setzt die EU-Verordnung 2023/2590 der Technik enge Grenzen. Erfasste Bilddaten dürfen ausschließlich der Systemfunktion dienen, werden nur innerhalb eines geschlossenen Systems verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert. Ferner ist eine Identifizierung von Personen mittels biometrischer Daten untersagt. Und jede Verarbeitung personenbezogener Daten muss dem Datenschutzrecht der Union entsprechen. Zumindest auf dem Papier stellt Datenschutz hier also kein Problem dar.
Erweitertes Notbremsassistenzsystem
Abseits des ADDW wird das Notbremsassistenzsystem bei allen neu zugelassenen Fahrzeugen erweitert. In der aktuellen Variante müssen Systeme automatisch bremsen, wenn ein Aufprall mit einem stehenden oder sich bewegenden Fahrzeug vor dem eigenen Kraftfahrzeug droht. Das ist die Mindestanforderung seit Mitte 2024.
Die neue Version erkennt nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr auch Fußgänger sowie Radfahrer und bremst bei Kollisionsgefahr eigenständig. Ein wichtiger Schritt, da die Verkaufszahlen von E-Bikes immer weiter steigen. Wobei E-Bikes möglicherweise gefährlicher für Fahrer sind, als klassische Fahrräder.
Das erklärte Ziel der EU-Kommission
So viel zu den neuen Assistenzsystemen. Die Regelung gilt EU-weit, für alle hier zugelassenen Neuwagen. Dabei verfolgt die Kommission ein bestimmtes Ziel. Offiziell heißt es dazu: „Das langfristige Ziel der EU ist es, bis 2050 die Zahl der Verkehrstoten so weit wie möglich auf null zu reduzieren.“ Ein kaum zu erreichendes Idealbild, aber sicherlich erstrebenswert. Dennoch gibt es einen Wermutstropfen. Denn die ganzen neuen Fahrerassistenzsysteme kosten Geld. Und dieses dürften sich die Autobauer über den Verkaufspreis des Fahrzeugs wieder zurückholen.

