Umgangssprachlich ist noch immer von der „EC-Karte“ die Rede, wenn Menschen an der Kasse mit Karte bezahlen. Offiziell gibt es sie so aber seit rund 20 Jahren nicht mehr: Seit 2007 heißt das Debitkarten-System der deutschen Banken Girocard. Am eigentlichen Verhalten der Kunden ändert das nichts. Kartenzahlung nimmt zu, auch bei kleinen Beträgen. Wer früher aus Höflichkeit auf Bargeld zurückgriff, um nicht wegen zwei Brötchen die Karte zu zücken, zahlt heute auch den Kaffee to go bargeldlos. Trotzdem hängen am Kiosk, beim Bäcker oder in der Trinkhalle noch immer Schilder mit „Kartenzahlung erst ab 10 Euro“.
Ablehnen erlaubt, Gebühr verboten: Die Rechtslage im Detail
Hier lohnt sich eine saubere Trennung, denn genau die sorgt seit Jahren für Verwirrung: Ein Händler darf Kartenzahlung unterhalb eines selbst festgelegten Mindestbetrags ablehnen. Das ist Vertragsfreiheit und Hausrecht, dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden.
Verboten ist etwas anderes: eine Extra-Gebühr fürs Kartenzahlen zu verlangen. Verlangt der Kioskbetreiber beim Bezahlen mit Girocard oder Kreditkarte einen Aufschlag von, sagen wir, 30 Cent, ist das seit dem 13. Januar 2018 klar untersagt – geregelt in § 270a BGB, mit dem Deutschland die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 umgesetzt hat. Der Paragraf erklärt Vereinbarungen über solche Gebühren schlicht für unwirksam, und zwar für Girocard, gängige Kredit- und Debitkarten sowie SEPA-Überweisungen und -Lastschriften. Zusätzlich schreibt § 312a BGB schon seit 2014 vor, dass Unternehmen mindestens eine gängige, kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anbieten müssen.
Was Kartenzahlung Händler wirklich kostet
Warum sträuben sich manche Geschäfte trotzdem gegen Kartenzahlung bei Kleinbeträgen? Die Kosten sind real, auch wenn sie oft überschätzt oder unterschätzt werden – je nachdem, wen man fragt. Die Gebühren, die Terminalbetreiber verlangen, liegen für Girocard meist zwischen 0,2 und 0,3 Prozent des Betrags, bei Kredit- und Debitkarten oft zwischen 1 und 3 Prozent. Dazu kommen bei vielen Anbietern feste Transaktionsgebühren von 6 bis rund 20 Cent pro Buchung, teils Mindestgebühren, und die monatliche Terminalmiete, die je nach Anbieter zwischen 10 und über 100 Euro liegt.
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Bei einer Flasche Bier für 1,50 Euro kann allein die feste Transaktionsgebühr also mehr kosten als der Prozentanteil. Ein Grund, warum kleine Läden bei Kleinstbeträgen tatsächlich draufzahlen können, nicht weil sie etwas zu verbergen hätten. Ob sich Kartenzahlung für einen Betrieb lohnt, hängt am Ende stark vom Anbieter, vom Kartentyp und vom Kundenverhalten ab.
Was tun, wenn der Händler trotzdem kassiert?
Verlangt ein Geschäft trotz Verbots eine Kartengebühr, ist die Vereinbarung darüber schlicht unwirksam. Kunden müssen sie nicht zahlen und können bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Wer sich nicht direkt an der Kasse streiten will, kann sich an die Verbraucherzentrale seines Bundeslandes wenden oder den Fall bei der Wettbewerbszentrale melden, die gegen systematische Verstöße auch abmahnen kann.
