Seit 2025 gilt für Millionen eine weitere TÜV-Pflicht – zusätzlich zur HU

Seit 2025 gilt für Millionen eine weitere TÜV-Pflicht – zusätzlich zur HU

Normalerweise müssen Autofahrer nur alle 24 Monate zum TÜV. Lediglich bei Fahrzeugen jenseits der 3.500 Kilo wird die Hauptuntersuchung jährlich fällig. Seit Juli 2025 gibt es jedoch eine Ausnahme. Bis zu 1,8 Millionen Freizeitfahrzeuge müssen nun neben der klassischen HU auch eine weitere Inspektion über sich ergehen lassen. Und auch diese in einem 24-Monats-Takt. Heißt also: Betroffene müssen gewissermaßen jährlich zum TÜV.

Hauptuntersuchung und DVGW G 607

Wohnmobile, Wohnwagen sowie weitere Freizeitfahrzeuge mit einer fest verbauten Flüssiggasanlage müssen seit Mitte 2025 eine gültige Gasprüfung nach dem technischen Standard DVGW G 607 vorweisen. Diese darf ausschließlich von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Dazu gehören nach Angaben des TÜV-Verbands neben TÜV-Prüfstellen auch Fachwerkstätten und mobile Prüfdienste. Im Rahmen der Überprüfung wird dabei die gesamte Gasanlage auf Dichte und Funktionstüchtigkeit kontrolliert. Entsprechend müssen sich Fahrzeughalter auf die Inspektion sämtlicher Elemente einstellen. Von Gasleitungen und Anschlüssen bis hin zu Lüftungsöffnungen, Sicherheitsventilen und der Halterung der Gasflasche.

Grund für die verpflichtende Gasprüfung ist das „hohe Sicherheitsrisiko“, das laut TÜV von alten, beschädigten oder unsachgemäß gewarteten Gasanlagen ausgehe. „Flüssiggas im Camper ist zwar praktisch, aber bei defekten Anlagen hochgefährlich“, sagt Frank Schneider, Experte für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband. „Die neue Regelung bringt mehr Klarheit und mehr Sicherheit – für die Fahrzeughalter, ihre Mitreisenden, aber auch für Nachbarn auf dem Campingplatz und Rettungskräfte im Ernstfall.“

Neue Regeln seit Mitte 2026

Bisher herrschte eine Unsicherheit beim Einbau von Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen. Das unterstreicht der Flüssiggas-Verband. Umso wichtiger ist es, dass das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 ab sofort erstmals konkrete Anforderungen an Druckbehälter zur Selbstbefüllung definiert. „Für Betreiber, Prüfer und Hersteller besteht damit endlich Klarheit, welche Anforderungen an Einbau, Befestigung und sicherheitsrelevante Ausstattung von Tankflaschen gelten“, so Markus Lau, Technikexperte beim Flüssiggas-Verband. Keine unwesentliche Neuerung, wenn man bedenkt, dass die G-607-Prüfung bereits seit rund einem Jahr für alle Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage Anwendung findet.

Ferner stellt das DVGW-Arbeitsblatt G 607 neue einheitliche Anforderungen an Sachkundige und Schulungsträger. Wer als anerkannter Sachkundiger fungieren möchte, muss erfolgreich an einer G 607-Schulung teilnehmen. Prüfplaketten werden zudem künftig nur noch von Schulungsträgern ausgestellt und unmittelbar an ihre Absolventen übergeben. Dadurch sollen unter anderem Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt werden.

Ohne Prüfplakette droht Bußgeld

Früher war die G-607-Prüfung nur dann verpflichtend, wenn die Gasheizung während der Fahrt genutzt wurde. Deshalb kann es vorkommen, dass Autofahrer ihre Erstprüfung mangels besseren Wissens noch immer nicht durchgeführt haben. In solchen Fällen muss diese umgehend erfolgen. Anschließend ist das Fahrzeug für 24 Monate fahrtüchtig.

Wer die Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss je nach Dauer der Überschreitung mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen. Und damit kommt man sogar vergleichsweise glimpflich davon. Denn bei einer überzogenen Hauptuntersuchung drohen laut dem Bußgeldkatalog nicht nur bis zu 88,50 respektive 103,50 Euro (bei vorgeschriebener Sicherheitsüberprüfung), sondern auch ein Punkt in Flensburg.

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